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Walflow

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Stand : 13/03/2026

Bei Auslegungsunterschieden ist die französische Fassung maßgeblich.

Artikel 1 - Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend die "AVB") haben zum Gegenstand, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Gesellschaft Walflow ihre Softwarelösungen, zugehörigen Dienste und professionellen Leistungen ausschließlich an gewerbliche Kunden erbringt.

Diese AVB sollen die allgemeinen Geschäftsbeziehungen zwischen Walflow und seinen gewerblichen Kunden regeln, unbeschadet der spezifischen Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Master Services Agreement (MSA).

Artikel 2 - Vertragsdokumente und Hierarchie

Diese AVB gelten, sofern keine spezifischen Bestimmungen im zwischen Walflow und dem Kunden geschlossenen Master Services Agreement (MSA) vorgesehen sind.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AVB und dem MSA ist das MSA maßgeblich.

Die Datenschutzerklärung, zugänglich auf der Website walflow.com, gilt ausschließlich für Verarbeitungen, die über die Website erfolgen, und regelt nicht die Nutzung der Plattform, die ausschließlich durch das MSA und den integrierten AVV geregelt wird.

Artikel 3 - Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss

Jede Bestellung erfolgt auf der Grundlage eines von Walflow auf Basis der vom Kunden geäußerten Bedürfnisse erstellten Angebots.

Das Angebot stellt eine nicht autonome kommerzielle Zusammenfassung dar und wird erst mit der Unterzeichnung des Bestellscheins zum MSA zu einer vertraglichen Verpflichtung.

Bei Erstellung des Angebots ist keine Online-Zahlung erforderlich, sofern nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien vereinbart.

Artikel 4 - Preise und finanzielle Bedingungen

Die Preise verstehen sich zuzüglich Steuern und in Euro, sofern nicht anders angegeben.

Die in kommerziellen Unterlagen, Präsentationen oder Broschüren mitgeteilten Preise dienen lediglich der Information und haben keinen vertraglichen Charakter.

Die detaillierten Modalitäten der Rechnungsstellung, Zahlung, des Zahlungsplans sowie etwaige anwendbare Vertragsstrafen sind ausschließlich im MSA festgelegt.

Artikel 5 - Zahlungsbedingungen

Die akzeptierten Zahlungsmittel, Zahlungsfristen und anwendbaren finanziellen Bedingungen sind im MSA festgelegt.

Gemäß den geltenden Vorschriften kann jede bei Fälligkeit nicht beglichene Rechnung zu Verzugsstrafen und einer pauschalen Einziehungsentschädigung führen, unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen.

Artikel 6 - Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Die Bedingungen für Laufzeit, Verlängerung, Aussetzung und Kündigung der Dienste sind ausschließlich im MSA festgelegt.

Diese AVB legen keine eigenständige Vertragsdauer fest.

Artikel 7 - Allgemeine Verpflichtungen der Parteien

Walflow setzt sein bestes Bemühen ein, die Dienste gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu erbringen.

Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Zusammenarbeit mit Walflow, zur Bereitstellung genauer und vollständiger Informationen sowie zur Einhaltung der im MSA festgelegten Nutzungsbedingungen.

Artikel 8 - Haftung

Die Haftung von Walflow kann nur im Falle eines nachgewiesenen, ihr direkt zurechenbaren Verschuldens und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen geltend gemacht werden.

Die im MSA vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse haben Vorrang vor denen dieser AVB.

In jedem Fall haftet Walflow nicht für indirekte Schäden, wie insbesondere Umsatzverlust, Datenverlust, Imageschäden oder Verlust kommerzieller Chancen.

Artikel 9 - Personenbezogene Daten

Die im Rahmen der Nutzung der Website durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten unterliegen der Datenschutzerklärung, die auf der Website walflow.com zugänglich ist.

Die im Rahmen der Nutzung der Plattform durchgeführten Verarbeitungen unterliegen dem MSA und dem integrierten AVV, die die jeweiligen Rollen, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Parteien festlegen.

Artikel 10 - Geistiges Eigentum

Alle Elemente, aus denen die Walflow-Lösungen bestehen, insbesondere Software, Schnittstellen, Inhalte, Marken, Logos und Dokumentationen, bleiben ausschließliches Eigentum von Walflow oder seinen Partnern.

Es wird kein geistiges Eigentumsrecht auf den Kunden übertragen, mit Ausnahme der im MSA ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte.

Artikel 11 - Höhere Gewalt

Keine Partei kann für eine Verletzung haftbar gemacht werden, die auf ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne der französischen Rechtsprechung zurückzuführen ist.

Artikel 12 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Diese AVB unterliegen französischem Recht.

Jede Streitigkeit über die Auslegung oder Erfüllung unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts Lille, nach einem Versuch der gütlichen Einigung.

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